AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - DIENSTLEISTUNGEN – Bergwanderführungen Tirol, Dorf/Oberau 139/2, 6311 Wildschönau
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL und den Kunden meine AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL und der
Aufgabenbereich eines Tiroler Bergwanderführer. Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Mountainbikens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und
Begleiten beim Mountainbiken und das Führen bei Bergwanderungen im Sommer und Winter.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise
Reservierungen für alle Leistungen können über Internet oder telefonisch durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher (per E-Mail) Bestätigung durch die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL als fest gebucht. Die Angebote der MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich meine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL. Alle von mir genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, 5 Kalendertage nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung die Zahlung des Gesamtbetrages zu leisten. Die endgültige Abrechnung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung direkt bei mir Rainer Schoner in bar zu bezahlen oder auf mein Firmen Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller bin ich berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder
BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken oder Bergwandern wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend
aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Touren, Techniktraining und Bergwanderungen erfolgt durch die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU
oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU
oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen
Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
5. Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
6. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL sind spätestens 1 Woche nach Entstehen schriftlich geltend zu
machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Gruppen und Privatbuchungen gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL berechtigt, die 50% ige Anzahlung einzubehalten. Hinsichtlich der Gruppen,- und Privatbuchungen ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der
zurückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU und BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu. Mountainbike,- Bergwander,- Camps, und Fortbildungen: Mit Buchung der Veranstaltung ist binnen
5 Werktagen der gesamte Betrag fällig. Solltest du zum gebuchten Camp nicht antreten können kann dieses jederzeit (bitte schriftlich) storniert werden.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 70 %ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des
Reisepreises.
8. Erfüllungsort
Dorf/Oberau 139/2, 6311 Wildschönau, Tirol, Österreich
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das, am Sitz der
MOUNTAINBIKESCHULE WILDSCHÖNAU oder BERGWANDERFÜHRUNGEN TIROL sachlich zuständige
Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt